Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der ONBOARD UG (haftungsbeschränkt), Breite Straße 53a, 38855 Wernigerode, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Robin Pietsch, E-Mail: info@onboard-yachtservice.de, nachfolgend „ONBOARD“ genannt, und ihren Auftraggebern. 1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Yachtservice, Bootspflege, Wartung, Reparatur, Refit, Deckbau, Montage, individuelle Anfertigungen sowie für die Lieferung und den Verkauf von Zubehör, Bauteilen und Materialien. 1.3 Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ONBOARD ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Darstellungen von Leistungen, Referenzen und Produkten auf der Internetseite von ONBOARD stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. 2.2 Angebote von ONBOARD sind, sofern darin keine andere Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum gültig. 2.3 Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber, durch eine Auftragsbestätigung von ONBOARD oder durch den einvernehmlichen Beginn der beauftragten Arbeiten zustande. 2.4 Angaben in Angeboten, Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen, Materialmustern und sonstigen Unterlagen dienen der Leistungsbeschreibung. Branchenübliche, technisch notwendige oder materialbedingte Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie die vereinbarte Funktion, Qualität und Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind. 2.5 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Hierdurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen trägt der Auftraggeber, soweit die Änderung von ihm veranlasst wurde.
3. Leistungsumfang
3.1 Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den ergänzend getroffenen Vereinbarungen. 3.2 ONBOARD ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags fachkundige Mitarbeiter, Nachunternehmer und spezialisierte Dienstleister einzusetzen. 3.3 Soweit keine bestimmte Ausführung ausdrücklich vereinbart wurde, entscheidet ONBOARD über die fachgerechte Art der Durchführung unter Berücksichtigung des vereinbarten Zwecks, der technischen Gegebenheiten sowie der anerkannten Regeln des jeweiligen Handwerks. 3.4 Bei Reparatur-, Wartungs- und Refit-Arbeiten kann der tatsächliche Leistungsbedarf häufig erst nach Demontage, Reinigung, Öffnung oder näherer Untersuchung festgestellt werden. Werden hierbei zusätzliche Schäden, Mängel oder technisch notwendige Arbeiten erkennbar, informiert ONBOARD den Auftraggeber. 3.5 Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt. Dies gilt nicht für geringfügige, zur fachgerechten Fertigstellung zwingend notwendige Zusatzarbeiten oder für Maßnahmen, die erforderlich sind, um unmittelbar drohende Schäden am Boot, an der Yacht oder an bereits ausgeführten Arbeiten zu verhindern. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt ONBOARD rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Maße und technischen Angaben zur Verfügung, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. 4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ONBOARD vor Beginn der Arbeiten über bekannte Schäden, Undichtigkeiten, frühere Reparaturen, Umbauten, Materialbesonderheiten und sonstige Umstände zu informieren, die für die Ausführung oder Sicherheit der Arbeiten relevant sein können. 4.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er Eigentümer des Bootes, der Yacht oder der zu bearbeitenden Sache ist oder vom Eigentümer wirksam zur Auftragserteilung bevollmächtigt wurde. 4.4 Soweit Arbeiten am Liegeplatz oder an einem anderen vom Auftraggeber bestimmten Ort erfolgen, sorgt der Auftraggeber für einen sicheren und rechtmäßigen Zugang sowie für gegebenenfalls notwendige Genehmigungen des Hafen-, Steg-, Werft- oder Grundstücksbetreibers. 4.5 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist und die beauftragten Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen durchgeführt werden können. 4.6 Verzögerungen und Mehrkosten, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben, nicht gewährten Zugang oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, können dem Auftraggeber nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet werden.
5. Aufmaß, Planung und Deckbau
5.1 Grundlage für individuell gefertigte Decks, Bauteile und Sonderlösungen sind die von ONBOARD ermittelten oder vom Auftraggeber bereitgestellten Maße und technischen Angaben. 5.2 Stellt der Auftraggeber Maße, Zeichnungen, Schablonen oder technische Daten selbst zur Verfügung, trägt er die Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. ONBOARD weist auf erkennbare Unstimmigkeiten hin. 5.3 Naturmaterialien wie Holz und Teak können hinsichtlich Farbe, Maserung und Struktur voneinander abweichen. Solche natürlichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar. 5.4 Auch bei Kork, Kompositmaterialien und anderen technischen Deckbelägen können geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberflächenwirkung auftreten, insbesondere zwischen Mustern, Produktionschargen und bereits vorhandenen Materialien. Sie stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich und für den Auftraggeber zumutbar sind. 5.5 Materialmuster und digitale Darstellungen dienen der Orientierung. Aufgrund unterschiedlicher Lichtverhältnisse, Bildschirmdarstellungen, natürlicher Materialeigenschaften und Produktionschargen kann das fertige Material hiervon geringfügig abweichen. 5.6 Individuell nach Maß gefertigte Decks, Zuschnitte und Sonderanfertigungen können nach Produktionsbeginn grundsätzlich nicht mehr ohne Kostenfolge geändert oder storniert werden. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
6. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien und Bauteile
6.1 Sollen vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien, Zubehörteile oder Bauteile verarbeitet oder montiert werden, müssen diese für den vorgesehenen Zweck geeignet, vollständig und technisch einwandfrei sein. 6.2 ONBOARD übernimmt keine Verantwortung für Mängel oder Schäden, die ausschließlich auf ungeeignete, fehlerhafte oder unvollständige Materialien oder Bauteile des Auftraggebers zurückzuführen sind, sofern ONBOARD die mangelnde Eignung nicht erkennen musste oder den Auftraggeber auf erkennbare Risiken hingewiesen hat. 6.3 Zusätzlicher Aufwand, der durch fehlerhafte, unvollständige oder nicht passende Fremdteile entsteht, wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
7. Preise und Kostenschätzungen
7.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. 7.2 Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich ausgewiesen ist. 7.3 Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden. 7.4 Kostenvoranschläge und Kostenschätzungen beruhen auf dem bei ihrer Erstellung erkennbaren Leistungsumfang. Nicht erkennbare Schäden, verdeckte Mängel sowie erst im Verlauf der Arbeiten feststellbare Zusatzarbeiten sind nicht umfasst, sofern sie nicht ausdrücklich einkalkuliert wurden. 7.5 Wird erkennbar, dass die voraussichtlichen Gesamtkosten wesentlich überschritten werden, informiert ONBOARD den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab. 7.6 Zusätzliche Leistungen, Materialkosten, Fahrtkosten, Transport-, Kran-, Liegeplatz-, Entsorgungs- oder Fremdleistungskosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. 8.2 ONBOARD ist bei größeren, länger dauernden oder materialintensiven Aufträgen berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen nach Leistungs- beziehungsweise Baufortschritt zu verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. 8.3 Bei individuell anzufertigenden Decks, Bauteilen oder Sonderlösungen kann ONBOARD den Produktionsbeginn von einer vereinbarten Anzahlung abhängig machen. 8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 8.5 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen zulässig. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
9. Leistungs- und Fertigstellungstermine
9.1 Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. 9.2 Angegebene Termine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, vereinbarte Anzahlungen geleistet und erforderliche Zugänge sowie Genehmigungen bereitgestellt hat. 9.3 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, außergewöhnlicher Witterung, nicht vorhersehbarer Materialengpässe, behördlicher Maßnahmen, krankheitsbedingter Ausfälle, Störungen bei Zulieferern oder sonstiger von ONBOARD nicht zu vertretender Umstände verlängern die Leistungszeit angemessen. 9.4 ONBOARD informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen und deren voraussichtliche Auswirkungen. 9.5 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Verzug bleiben unberührt.
10. Abnahme
10.1 Soweit die erbrachte Leistung ihrer Art nach der Abnahme unterliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. 10.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. 10.3 Bei der Abnahme erkennbare Mängel sollen in einem Übergabe- oder Abnahmeprotokoll festgehalten werden. 10.4 Die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme bleiben im Übrigen unberührt.
11. Übergabe, Abholung und Aufbewahrung
11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Boot, die Yacht, Bauteile oder sonstige Gegenstände nach Fertigstellung und entsprechender Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen oder zu übernehmen. 11.2 Gerät der Auftraggeber mit der Abholung oder Übernahme in Verzug, kann ONBOARD die hierdurch entstehenden angemessenen Aufbewahrungs-, Liegeplatz-, Transport- oder Versicherungskosten berechnen. 11.3 ONBOARD ist berechtigt, das Boot oder die bearbeitete Sache auf Kosten des Auftraggebers an einem geeigneten und sicheren Ort unterzubringen, wenn eine weitere Aufbewahrung am bisherigen Ort nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Auftraggeber wird vorher informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist. 11.4 Die Gefahrtragung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Gelieferte Waren, Zubehörteile und nicht fest mit dem Boot verbundene Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ONBOARD. 12.2 Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. 12.3 Eine Verarbeitung oder Verbindung gelieferter Gegenstände richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Unternehmerpfandrecht
ONBOARD steht für Forderungen aus Reparatur-, Herstellungs- und Werkleistungen das gesetzliche Unternehmerpfandrecht an den in ihren Besitz gelangten hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen zu. Das gesetzliche Pfandrecht kann insbesondere an einem zur Bearbeitung übergebenen Boot, einer Yacht oder an übergebenen Bauteilen bestehen.
14. Mängelrechte
14.1 Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 14.2 Der Auftraggeber hat ONBOARD einen festgestellten Mangel innerhalb angemessener Frist mitzuteilen und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. 14.3 ONBOARD kann die Art der Nacherfüllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wählen. 14.4 Keine Mängelansprüche bestehen, soweit Schäden oder Beeinträchtigungen insbesondere durch unsachgemäße Nutzung, Behandlung oder Pflege, normalen und vertragsgemäßen Verschleiß, Gewalteinwirkung, Unfall oder Fremdeinwirkung, nachträgliche Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, ungeeignete Reinigungs-, Pflege- oder Betriebsmittel, mangelhafte oder ungeeignete Fremdteile beziehungsweise bereitgestellte Materialien, unterlassene Wartungs- oder Pflegearbeiten oder außergewöhnliche Witterungs-, Wasser- oder Umwelteinflüsse verursacht wurden, soweit ONBOARD diese Umstände nicht zu vertreten hat. 14.5 Gesetzliche Rückgriffs-, Garantie- und Verbraucherrechte bleiben unberührt.
15. Haftung
15.1 ONBOARD haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ONBOARD, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 15.2 ONBOARD haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. 15.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 15.4 Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. 15.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ONBOARD.
16. Kündigung von Werkverträgen
16.1 Das Recht zur Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 16.2 Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor Fertigstellung, kann ONBOARD die gesetzlich vorgesehene Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und eines anderweitigen Erwerbs verlangen. 16.3 Bereits bestellte Materialien, individuell gefertigte Bauteile, bis zur Kündigung erbrachte Leistungen und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
17. Widerrufsrecht für Verbraucher
17.1 Verbrauchern kann bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume von ONBOARD geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. 17.2 Über das Bestehen, die Bedingungen, die Frist und die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert durch eine Widerrufsbelehrung informiert. 17.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass ONBOARD vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann er bei einem späteren Widerruf zum Wertersatz für die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen verpflichtet sein. 17.4 Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen. 17.5 Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht, insbesondere bei individuell nach Kundenspezifikation angefertigten Waren, bleiben unberührt.
18. Urheber- und Nutzungsrechte
18.1 Angebote, Zeichnungen, Entwürfe, Aufmaße, Schablonen, Planungen, Visualisierungen und sonstige von ONBOARD erstellte Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von ONBOARD, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 18.2 Der Auftraggeber darf diese Unterlagen ausschließlich für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden. 18.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung für die Herstellung durch Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von ONBOARD zulässig. 18.4 Fotografien eines Kundenprojekts werden nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder Vereinbarung zu Referenz- und Werbezwecken verwendet.
19. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die auf der Internetseite von ONBOARD abrufbare Datenschutzerklärung.
20. Verbraucherstreitbeilegung
ONBOARD ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 21.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 21.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ONBOARD. 21.4 Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig davon wirksam. 22.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Juli 2026